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Öffentliche Bekanntmachung


Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Reutlingen hat auf Antrag der Stadtentwässerung Reutlingen mit Entscheidung vom 22.01.2024 den Plan für das Vorhaben „Entwicklungskonzept Echaz in Reutlingen-Betzingen für den Bereich 2: Brücke Hans-Roth-Weg bis Hoffmannstraße und für den Bereich 4: Steinachstraße bis Robert-Heck-Straße 47“ nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024 bei der

  • Stadtentwässerung Reutlingen, Gebäude Hamburg-Mannheimer, Gustav-Werner-Straße 25, 72762 Reutlingen 5. OG Abteilung Gewässer und Regenwassermanagement (Tel. 07121 – 303 2576) und im
  • Bezirksamt Betzingen, Wannweiler Str. 1, 72770 Reutlingen-Betzingen (Tel. 07121 – 303 2156)

für jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin zur Einsichtnahme.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen oder über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG). Gegen die Planfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim, Schubertstraße 11, 68165 Mannheim Klage erhoben werden.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Homepage der Stadtentwässerung Reutlingen www.ser-reutlingen.de in der Rubrik „Aktuelles“ sowie unter www.ser-reutlingen.de/Entwicklungskonzept eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Landratsamt Reutlingen
- Umweltschutzamt, Untere Wasserbehörde -