- Am Alle Anschlüsse an den öffentlichen Kanal sind über das Bürgerbüro Bauen genehmigen zu lassen.
- Zum Beantragung eines neuen Kanalanschlusses sind ein Übersichtsplan (Maßstab 1:500) mit Entwässerung, ein Entwässerungsplan und ein Längsschnitt einzureichen.
- Der Anschluss an das öffentliche Abwasserrohr muss im oberen Drittel des Rohres erfolgen.
- Die Kosten für alle Arbeiten am Grundstücksanschluss (Neubau, Sanierung, Unterhaltung) trägt der Grundstückseigentümer.
- Der Anschluss ist von der Stadtentwässerung Reutlingen abnehmen zu lassen, solange der Graben noch offen ist.
- Sind Grabarbeiten in öffentlichen Flächen erforderlich, bedienen Sie sich bitte einer zugelassenen Tiefbaufirma, diese benötigt eine Aufgrabgenehmigung.
- An öffentlichen Mischwasser- und Schmutzwasserkanälen ist der Anschluss von Drainagen nicht zugelassen.
- Für jedes Gebäude (auch bei Doppel- oder Reihenhäusern) ist ein eigener Anschluss an den öffentlichen Kanal mit separatem Hauskontrollschacht erforderlich.
- Im Trennsystem sind zwei getrennte Hauskontrollschächte für Schmutz- und Regenwasser erforderlich. Auch hier gilt: Jedes Gebäude erhält eigene Anschlüsse an den öffentlichen Kanal.
- Weitere rechtliche Hintergründe können der Abwassersatzung entnommen werden.
- Wie Sie Ihr Grundstück gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation sichern erfahren Sie in einem Merkblatt, das von der Stadtentwässerung Reutlingen herausgegeben wurde.