Wir informieren Bauherren und Architekten, was bei geplanten Bauvorhaben innerhalb von Überschwemmungsgebieten und Gewässerrandstreifen zu beachten ist. Dabei werden die rechtlichen Maßgaben des Wassergesetzes für Baden-Württemberg sowie des Wasserhaushaltsgesetzes geprüft. Sofern hydraulische Gutachten zur Durchführung eines Bauvorhabens erforderlich werden, stehen wir beratend zur Seite.