Regenwasser von Dachflächen soll nach Möglichkeit immer einem anliegenden Gewässer zugeführt werden. Hierzu sind Maßgaben der Niederschlagswasserverordnung einzuhalten. Wir beraten bei geplanten Bauvorhaben über die Möglichkeiten zur Niederschlagswassereinleitung in Gewässer.