Ist aus technischen Gründen der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand möglich, kann die Reinigung des Abwassers über Kleinkläranlagen oder geschlossene Gruben erfolgen (dezentrale Abwasserbeseitigung). Die Stadtentwässerung Reutlingen betreibt die unschädliche Beseitigung des Schlammes aus Kleinkläranlagen und des gesammelten Abwassers aus geschlossenen Gruben als öffentliche Einrichtung. Die Abwasserbeseitigung umfasst die Abfuhr und Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen sowie des Inhaltes von geschlossenen Gruben einschließlich der Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs dieser Anlagen. Für die Entsorgung der Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben werden Benutzungsgebühren erhoben.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben.