Antrag für den Privathaushalt
Anträge für Gärtnereien und Landwirtschaft
- Antrag für Gärtnereien auf Absetzung von Gießwasser bei der Schmutzwassergebühr
- Antrag für Landwirte auf Absetzung von der Schmutzwassergebühr
Informationen zur Absetzung für den Privathaushalt
Die Schmutzwassergebühr in Reutlingen beträgt für das Jahr 2021 je Kubikmeter Abwasser 2,06 Euro. Berechnet wird dies über die Menge an Frischwasser. Dabei wird angenommen, dass die Menge an Frischwasser komplett als Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurde. Wenn Sie im privaten Haushalt große Mengen an Frischwasser für die Gartenbewässerung einsetzen und dieses Wasser somit nicht über die Kanalisation in einem unserer Klärwerke landet, können Sie die für die Gartenbewässerung eingesetzten Menge an Wasser von der Schmutzwassergebühr absetzen. Dabei empfiehlt die Stadtentwässerung Reutlingen zuvor eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen. So können Sie herausfinden, ob sich eine Absetzung von Gartenwasser bei Ihnen lohnt.
Beispielrechnung
- Kosten für den Gartenwasserzähler und den Einbau durch eine Fachfirma: etwa 180 Euro
- Jahreskosten bezogen auf sechs Jahre Eichzeitraum: etwa 30 Euro pro Jahr
Beim aktuellen Gebührensatz von 2,06 Euro pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser rechnet sich der Einbau eines Gartenwasserzählers in unserem angenommenen Beispiel erst, wenn Sie im Jahr mehr als 14,5 Kubikmeter (entspricht 14.500 Liter) Frischwasser für die Gartenbewässerung verbrauchen.
Bitte beachten Sie den Paragraf 41 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Reutlingen.
Ich möchte mein Frischwasser für die Gartenbewässerung von der Schmutzwassergebühr absetzen. Was muss ich dafür tun?
1. Sie beauftragen ein Fachunternehmen, das ihnen einen Gartenwasserzähler einbaut. Bitte lassen Sie Ihrem Installateur die Informationen zur Installation für das Fachunternehmen zukommen.
2. Nachdem Sie von der FairEnergie GmbH Ihren jährlichen Gebührenbescheid bekommen haben, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem Zugang des Gebührenbescheids für den Abrechnungszeitraum den Absetzungsantrag per Post einreichen an die
Stadtentwässerung Reutlingen
Marktplatz 22
72764 Reutlingen
oder
per E-Mail an ser@reutlingen.de.
Absetzung für Gärtnereien und Landwirtschaft
Bitte beachten Sie auch hier, dass Sie die Anträge für die Absetzung von der Schmutzwassergebühr für Gärtnereien und Landwirtschaft innerhalb eines Monats nach dem Zugang des Gebührenbescheids von der FairEnergie GmbH per Post einreichen an dieStadtentwässerung Reutlingen
Marktplatz 22
72764 Reutlingen
oder
per E-Mail an ser@reutlingen.de.